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Hinweisgebersystem

im Folgenden möchten wir Sie über unsere interne Meldestelle informieren, die im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eingeführt wurde. Ab dem 10. Dezember 2023 steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Biener , als interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Die Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfeldes.

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

  1. Nutzung des Formulars auf der Website www.konsensplus.net
  2. Kontakt per E-Mail an: info@konsensplus.net
  3. Telefonisch oder nach Terminvereinbarung persönlich: 030 88 55 48 80

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz und zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union, finden Sie auf der oben angegebenen Website unserer internen Meldestelle.

Die Einführung der internen Meldestelle ist ein weiterer Schritt, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!